Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 haben sich beim Erzbistum Paderborn insgesamt 83 Personen gemeldet. Ein Großteil dieser Personen nahm aufgrund des „Antrags auf Anerkennung des Leids“ und der seit März 2023 bestehenden Möglichkeit des Widerspruchs Kontakt auf. In einigen Fällen wurden sexualbezogene Grenzverletzungen, Übergriffe oder sexueller Missbrauch gemeldet.
Diese Personenzahl setzt sich wie folgt zusammen:
a) 60 Meldungen stehen im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren auf Leistungen zur Anerkennung des Leids: 14 Erstanträge, ein Folgeantrag, sechs Anträge gemäß Ziffer 12 und 39 Widersprüche
b) 23 Meldungen, die nicht im Zusammenhang mit einem Antrag stehen
zu a)
14 Personen haben einen ersten Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt. Eine betroffene Person hat einen Folgeantrag gestellt. (Folgeanträge beziehen sich auf Erstmeldungen, die in den vergangenen elf Jahren eingereicht worden sind.) Sechs Betroffene trugen nach einem abgeschlossenen Antragsverfahren neue Erkenntnisse vor und stellten gemäß Ziffer 12,2 der Ordnung zur Anerkennung des Leids einen weiteren Antrag. 39 Betroffene reichten einen Widerspruch ein, wie er nach der Neuregelung seit dem 1. März 2023 möglich ist.
Acht Personen haben neue Anschuldigungen gemeldet.
Sechs Personen benannten Beschuldigte, die dem Erzbistum bereits bekannt waren. Es handelt sich dabei um in Beschaffenheit und Schwere deutlich zu unterscheidende Tatvorwürfe. Die benannten Zeiträume liegen zumeist lange zurück. Es handelt sich um Vorwürfe, die nicht verifiziert werden konnten, jedoch als plausibel angesehen werden.
Von diesen insgesamt 14 betroffenen Personen, die sich im oben genannten Zeitraum neu gemeldet haben, sind 12 männlichen und zwei weiblichen Geschlechts.
Als Beschuldigte werden insgesamt 19 Personen benannt. 18 Beschuldigte sind verstorben. Es wurden dabei acht Priester namentlich benannt, fünf Priester konnten namentlich nicht zugeordnet werden. Fünf Beschuldigte waren Laien. Ein Beschuldigter war Ordensperson.
Von den gemeldeten neuen Anschuldigungen beziehen sich keine Meldungen auf den Zeitraum von 1946 bis 1949, zwei auf den Zeitraum von 1950 bis 1959, sechs auf den Zeitraum von 1960 bis 1969, vier auf den Zeitraum von 1970 bis 1979, zwei auf den Zeitraum von 1980 bis 1989, eine auf den Zeitraum von 1990 bis 1999, eine auf den Zeitraum von 2000 bis 2009, keine auf die Zeiträume von 2010 bis zum 31. Dezember 2023.
zu b)
Die weiteren 23 Meldungen setzen sich wie folgt zusammen: Neun Meldungen bezogen sich nicht auf das Erzbistum Paderborn und wurden an die zuständigen Verantwortlichen vermittelt. Vier vorgetragene Sachverhalte fielen nach der Prüfung nicht unter die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst. Vier Personen haben Kontakt zum Erzbistum Paderborn aufgenommen, aber auf weitere Anfragen nicht reagiert. In zwei Fällen bezogen sich die Vorwürfe auf den Bereich der Grenzverletzung. In einem Fall wurde ein Priester der Erzdiözese vom Dienst freigestellt. In zwei Fällen wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach Prüfung eingestellt. Ein Fall bewegt sich außerhalb der Strafbarkeit. In allen Fällen laufen weiterhin kirchenrechtliche Prüfungen.
Um nicht gegen Auflagen des Datenschutzes zu verstoßen, sowie um die Persönlichkeitsrechte und die Verschwiegenheitspflichten als Dienstgeber zu wahren, können zu diesen Angaben keine weiteren gemacht werden.
Anträge:
- 63 Anträge wurden 2023 bei der Unabhängigen Kommission in Bonn eingereicht.
- in 33 hat die Unabhängige Kommission im Jahr 2023 entschieden:
- niedrigste Einzelfallentscheidung liegt bei 2.000 Euro, die höchste bei 120.000 Euro
- die Summe beträgt insgesamt 879.500 Euro (Einige Zahlungen wurden erst im Jahr 2024 getätigt und sind in dieser Summe noch nicht enthalten. Sie werden in der Statistik für das Jahr 2024 aufgeführt werden.)
- im alten ZKS-Verfahren, also im Zeitraum vor 2021 wurden davon bereits 54.000 Euro ausgezahlt
- aufgrund des Widerspruchsverfahrens wurden an Antragsteller zusätzlich 108.000 Euro ausgezahlt
- aufgrund von Anträgen gemäß Ziffer 12,2 wurden an Antragsteller weitere 25.000 Euro ausgezahlt
Der Erzbischöfliche Stuhl übernimmt die gesamten Anerkennungszahlungen, um eine Verwendung von Kirchensteuermitteln auszuschließen.